Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Ziel der Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr. Erreicht werden soll das über eine einheitliche Kennzeichnung.
Damit können Sie sich als Verbraucher einfacher über Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch eines Reifens informieren und diese Kriterien in Ihre Kaufentscheidung einbeziehen.
Dazu sollten Sie sich außerdem wissen, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr auch stark von dem eigenen Fahrverhalten abhängt.
- Eine ökologische und effiziente Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken.
- Mit dem vorgeschriebenen Reifendruck erreichen Sie optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung.
- Und zu Ihrer eigenen Sicherheit: Achten Sie immer auf einen ausreichenden Bremsweg.
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt!
Das sind die Reifenlabel Bewertungsklassen
Kraftstoffeffizienz
Sechs Klassen* von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettbereifung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%** möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
* Klasse D entfällt
** wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Nasshaftung
Fünf Klassen* von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad bei Nässe hängt ebenfalls grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Vollbremsung kann sich bei vollständiger Bereifung eines Fahrzeuges mit Reifen der Klasse A, im Gegensatz zur Bereifung mit Reifen der Klasse F, der Bremsweg um bis zu 30 % verkürzen. Der Bremsweg kann also bei einem „normalen“ PKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um bis zu 18 m kürzer sein, bei durchschnittlich griffiger Fahrbahn.
* Klasse D und G entfällt
Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräusches des Reifen in Dezibel (dB). Auf einem Piktogramm wird die Geräuschbelastung bzw. Abweichung davon angegeben. Maßstab ist eine EU-Verordnung aus 2016.
Jeder zusätzliche Streifen bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräusches*.
LAUTER: Drei schwarze Streifen im Piktogramm bedeuten, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
DURCHSCHNITT: Zwei schwarze Streifen zeigen an, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
LEISER: Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Wichtig: das externe Rollgeräusch des Reifens korreliert nicht immer mit den Geräuschen im Fahrzeuginnenraum.
* Quelle: Verordnung des Europäischen Parlaments Nr. (2008)2860
* Wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde