Erfahren Sie mehr über die Qualitätsgarantie von NEXEN TIRE, die für höchste Ansprüche in Entwicklung und Produktion steht.
1. Informationen zu den eingeschränkten Garantieleistungen
Diese eingeschränkte Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer neuer Ersatzreifen von NEXEN TIRE und nur dann, wenn die Reifen auf demselben Fahrzeug verwendet werden, auf dem sie ursprünglich montiert wurden. Die Garantie gilt, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Reifen wurde nach dem 1. Februar 2016 gekauft.
Größe, Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex des Reifens entsprechen mindestens den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers.
Der Reifen ist nicht aufgrund eines unter „Von der Garantie ausgeschlossen“ aufgeführten Umstands unbrauchbar geworden.
2. Wie lautet die Regelung für Ersatz/Erstattung und wie lange gilt sie?
Die eingeschränkte Garantie gilt für maximal 6 Jahre ab Herstellungsdatum oder 5 Jahre ab Kaufdatum.
Jeder von Nexen Tire hergestellte Reifen wird während der anfänglichen Garantiezeit kostenlos ersetzt, wenn Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegen. Diese anfängliche Garantiezeit entspricht den ersten 1,6 mm (2/32”) der nutzbaren ursprünglichen Profiltiefe oder 12 Monaten ab Kaufdatum – je nachdem, was zuerst eintritt. (Kosten für Montage, Auswuchten und andere Serviceleistungen sowie anfallende Steuern sind vom Besitzer zu tragen.)
Nach Ablauf der „Kostenlosen Ersatzgarantie“ wird der Erstattungsbetrag anhand des verbleibenden Prozentsatzes der ursprünglichen Profiltiefe des Reifens berechnet.
3. Was ist von dieser eingeschränkten Garantie ausgeschlossen?
Reifen, die über die Verschleißgrenze hinaus abgefahren sind (weniger als 1,6 mm Restprofiltiefe).
Reifen, bei denen die D.O.T.-Kennzeichnung und/oder der Markenname absichtlich entfernt wurde.
Falsche Anwendung hinsichtlich Reifengröße, Tragfähigkeitsindex oder Geschwindigkeitsindex.
Weiterverwendung bei Luftverlust oder starkem Unter- bzw. Überdruck.
Beschwerden über Fahrkomfort nach den ersten 0,8 mm Profilverschleiß oder Austausch von drei oder mehr Reifen desselben Fahrzeugs werden nicht akzeptiert.
Straßenschäden und Schäden verursacht durch äußere Einwirkungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Schnitte, Einrisse, Durchstiche, Quetschungen, Stoßschäden usw.
Vorzeitiger oder ungleichmäßiger Verschleiß aufgrund mechanischer Mängel des Fahrzeugs oder fehlender Reifenrotation in den empfohlenen Intervallen.
Schäden durch unsachgemäße Montage/Demontage, Überladung, Feuer, Diebstahl oder defekte Fahrzeugmechanik.
Wasser oder andere Stoffe im Reifeninneren durch unsachgemäße Montage oder fehlendes Auswuchten.
Verwendung für Rennzwecke oder Wohnmobile..
Ozon- oder Witterungsrisse nach 4 Jahren ab Herstellungsdatum.
Missbrauch, unsachgemäße Verwendung oder Veränderungen am Reifen.
Schäden durch Unfälle, chemische Korrosion oder Vandalismus.
Standplatten durch falsche Lagerung oder blockierte Bremsen.
Zeitverlust, Nutzungsausfall, Unannehmlichkeiten oder sonstige indirekte bzw. Folgeschäden.
Unsachgemäße Reparaturen oder Reparaturen, die nicht den Standards der Rubber Manufacturers Association (RMA) entsprechen, einschließlich Teilreparaturen oder Reparaturen nur mit selbstvulkanisierenden Stopfen.
Reifen, die runderneuert, nachgeschnitten oder nachbearbeitet wurden.
4. Pflichten des Eigentümers
Zum Zeitpunkt des Kaufs müssen die Reifen ordnungsgemäß montiert, mit dem richtigen Luftdruck befüllt und die Räder ausgewuchtet sein. Alle 10.000 km (6.000 Meilen) müssen die Reifen bei korrektem Luftdruck rotiert und die Spur eingestellt bzw. überprüft werden.
Jeder Reifen, für den eine Garantieleistung geltend gemacht werden soll, muss einem von Nexen Tire Corp. autorisierten Händler vorgelegt werden.
Die Kosten für Montage, Auswuchten sowie sonstige Serviceleistungen einschließlich anfallender Steuern sind vom Kunden zu tragen.